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   VGH Bayern, 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560   

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VGH Bayern, 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560 (https://dejure.org/2015,7695)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560 (https://dejure.org/2015,7695)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2015 - 6 ZB 13.2560 (https://dejure.org/2015,7695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines ehemaligen Bundesbeamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht im Zusammenhang mit seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • rewis.io

    Beamtenverhältnis, Schadensersatzansprüche, Fürsorgepflichtverletzungen, Angestelltenverhältnis, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Klägers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 839 Abs. 3; BBG § 30 Abs. 1 S. 2
    Schadensersatzanspruch eines ehemaligen Bundesbeamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht im Zusammenhang mit seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560
    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560
    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 03.11.2014 - 2 B 24.14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten gegen den Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich im gehörigen und im zumutbaren Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (BVerwG, B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 6 ZB 13.312

    Bundesbeamtenrecht; gebündelter Dienstposten; dienstliche Beurteilung; Statusamt;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2015 - 6 ZB 13.2560
    Stützt das Verwaltungsgericht, wie hier, seine Entscheidung auf zwei selbstständig tragende Erwägungen, kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn hinsichtlich beider Erwägungen ein Zulassungsgrund vorliegt (Seibert in Sodan/ Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 100; s. auch BayVGH, B.v. 10.12.2013 - 6 ZB 13.312 - juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 18.1029

    Keine Benachteiligung im Sinne des AGG durch rechtswidrige Versetzung in den

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt ein derartiger Anspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn voraus, dass der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft seine Fürsorgepflicht verletzt hat, dieses Verhalten einen bezifferbaren Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte seiner Schadensabwendungspflicht nach § 839 Abs. 3 BGB nachgekommen ist (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2014 - 2 B 24/14 - juris; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris; Weiss/Niedermaier/Summer/ Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Bd. I, § 45 BeamtStG, Rn. 50 ff.).
  • VG Würzburg, 16.01.2018 - W 1 K 17.465

    Ersatz eines Steuerprogressionsschadens durch Besoldungsnachzahlung nach

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt ein derartiger Anspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn voraus, dass der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft seine Fürsorgepflicht verletzt hat, dieses Verhalten einen bezifferbaren Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte seiner Schadensabwendungspflicht nach § 839 Abs. 3 BGB nachgekommen ist (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2014 - 2 B 24/14 - juris; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris; Weiss/Niedermaier/Summer/ Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Bd. I, § 45 BeamtStG, Rn. 50 ff.).
  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 6 ZB 19.538

    Verfahren wegen Fürsorgepflichtverletzung

    Ein Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn aufgrund einer Fürsorgepflichtverletzung setzt neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 19.17 - juris; B.v. 17.11.2017 - 2 A 3.17 - juris Rn. 26; B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris Rn. 10; B.v. 12.3.2014 - 6 ZB 12.470 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 13.03.2018 - 6 ZB 17.2602

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung - Kein Anspruch auf

    Ein Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn aufgrund einer Fürsorgepflichtverletzung setzt neben einem bezifferbaren Schaden voraus, dass sich der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten den Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, B.v. 17.11.2017 - 2 A 3.17 - juris Rn. 26; B.v. 3.11.2014 - 2 B 24.14 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris Rn. 10; B.v. 12.3.2014 - 6 ZB 12.470 - juris Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20

    1. Bei Nichtzahlung eines Förderungsbetrags aus einem Flüchtlingswohnraumprogramm

    Allerdings ist im Streitfall ein Amtshaftungsanspruch auch mit der Erwägung zu verneinen, dass bei unterstellt amtspflichtwidrigem Verhalten der vorrangige Primärrechtsschutz, der am ehesten zur Aufklärung und Würdigung strittiger Verwaltungsentscheidungen geeignet ist (vgl. VGH München BeckRS 2015, 44301 Rn. 10), von der anwaltlich vertretenen Klägerin nicht in Anspruch genommen worden ist.
  • VG München, 13.07.2017 - M 5 K 15.976

    Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - "Mobbing" durch den

    Auf Schadensersatzansprüche wegen Fürsorgepflichtverletzung findet der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung, sodass eine Ersatzpflicht des Dienstherrn nicht eintritt, wenn der Beamte es schuldhaft unterlassen hat, den Eintritt eines Schadens mit allen ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren (Rechts-)Mitteln zu verhindern (BVerwG, B.v. 3.11.2014 - 2 B 24/14 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 6 ZB 13.2560 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 28.11.2013 - Au 2 K 12.1670 - juris Rn. 32; VG Ansbach, U.v. 5.6.2013 - AN 11 K 13.278 - juris Rn. 18).
  • VG Weimar, 01.08.2023 - 1 K 1721/19

    Steuerprogressionsschaden bei verzögerter Zahlung von Erschwerniszulagen

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt ein derartiger Anspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn voraus, dass der Dienstherr gegenüber dem Beamten rechtswidrig und schuldhaft seine Fürsorgepflicht verletzt hat, dieses Verhalten einen bezifferbaren Schaden adäquat kausal herbeigeführt hat und der Beamte seiner Schadensabwendungspflicht nach § 839 Abs. 3 BGB nachgekommen ist (vgl. BVerwG, B.v. 3. Nov. 2014 - 2 B 24/14 - juris; BayVGH, B.v. 2. April 2015 - 6 ZB 13.2560 - juris).
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